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Bitte tragen Sie hier Ihren Behandlungswunsch ein.
Terminabsagen müssen 48 Std. vor dem Termin erfolgen (Montagstermine am Freitag).
Beachten Sie bitte, dass nicht wahrgenommene oder zu kurzfristig abgesagte Termine zur Berechnung eines Ausfallhonorars in voller Höhe führen.
Rechtsgrundlage ist hierfür der § 615 BGB.