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Unsere Praxis bietet osteopathische und physiotherapeutisch orientierte Behandlungen für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler an.
Die Behandlung ist auch ohne ärztliche Verordnung möglich, sofern Sie beihilfeberechtigt sind und ich Sie im Rahmen meiner Heilpraktikererlaubnis behandle.
Das bedeutet für Sie:
- Die Behandlung erfolgt nach dem Heilpraktikergesetz (HPG).
- Ein ärztliches Rezept ist nicht erforderlich.
- Die Abrechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Die Kosten sind in der Regel beihilfefähig und werden von vielen Privatversicherungen anteilig oder vollständig übernommen.
Es gibt für Sie Termine auch außerhalb der Online-Verfügbarkeit, Anfragen an:
kontakt@physiotherapie andrejpopp.de oder +49 176 48 568 048